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   FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03   

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https://dejure.org/2006,15843
FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03 (https://dejure.org/2006,15843)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2006 - 14 K 98/03 (https://dejure.org/2006,15843)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2006 - 14 K 98/03 (https://dejure.org/2006,15843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gesonderte Gewerbesteuerpflicht des Betreibers eines Kinderheims, der hierneben die Betreuung von Jugendlichen in sog. Familienwohngruppen sicherstellt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 GewStG; § 15 Abs. 2 S. 1 EStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, 2 u. 3 EStG
    Vorliegen einer "gesonderten gewerblichen Tätigkeit" bei Betreiben eines Kinderheims unter der Bezeichnung "Therapeutische Gruppe"; Begriff des Gewerbebetriebs; Unterbringung der Kinder in sogenannten Familienwohngruppen; Bestehen einer "freiberuflichen Tätigkeit" bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 § 15 Abs. 2 Satz 1; GewStG § 2 Abs. 1
    Gewerbesteuerpflicht; Freiberufliche Tätigkeit; Eigenverantwortlichkeit; Kinderheim; Familienwohngruppen - Betreuung von Familienwohngruppen als gesonderte gewerbliche Betätigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betreuung von Familienwohngruppen als gesonderte gewerbliche Betätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer "gesonderten gewerblichen Tätigkeit" bei Betreiben eines Kinderheims unter der Bezeichnung "Therapeutische Gruppe"; Begriff des Gewerbebetriebs; Unterbringung der Kinder in sogenannten Familienwohngruppen; Bestehen einer "freiberuflichen Tätigkeit" bei ...

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1772
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Dem Charakter der selbstständigen Tätigkeit i.S. des § 18 EStG entspricht es, dass sie durch die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen geprägt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 85/93, BStBl II 1995, 732, m.w.N.).

    Fachlich vorgebildet ist sowohl der Mitarbeiter, der dieselbe berufliche Qualifikation wie der Betriebsinhaber erworben hat, als auch derjenige, der eine weniger qualifizierte Berufsausbildung aufzuweisen hat (z.B. BFH-Urteil XI R 85/93, a.a.O.).

    Es genügt daher nicht eine gelegentliche fachliche Überprüfung der Mitarbeiter (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BStBl II 1990, 507; XI R 85/93, a.a.O.).

  • BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96

    Gewerblichkeit eines Krankenpflegers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der u.a. die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung und die stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, vermag daher die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. September 1999 V R 56/97, BFH/NV 2000, 284; vom 5. Juni 1997 IV R 43/96, BStBl II 1997, 681; vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BStBl II 2002, 478).

    Denn die Ausführung jedes einzelnen Auftrags muss dem Berufsträger selbst und nicht den qualifizierten Mitarbeitern, den Hilfskräften, den technischen Hilfsmitteln oder dem Unternehmen als ganzem zuzurechnen sein (BFH-Urteil IV R 43/96, a.a.O.).

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 56/00

    Financial Planning - Gewerbegefahr für Steuerberater

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Nehme die Tätigkeit einen Umfang an, der die ständige Beschäftigung von Angestellten oder Subunternehmern/freien Honorarkräften erfordere und würden den Vorgenannten nicht nur untergeordnete, insbesondere vorbereitende oder mechanische Arbeiten übertragen, so beruhe sie nicht mehr im Wesentlichen auf der persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers und sei deshalb steuerrechtlich als eine gewerbliche zu qualifizieren (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 56/00, BStBl II 2002, 402).
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der u.a. die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung und die stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, vermag daher die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. September 1999 V R 56/97, BFH/NV 2000, 284; vom 5. Juni 1997 IV R 43/96, BStBl II 1997, 681; vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BStBl II 2002, 478).
  • BFH, 11.05.1976 - VIII R 111/71

    Herausgeber eines juristischen Informationsdienstes - Mithilfe fachlich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Dies gilt für alle freiberuflichen Tätigkeiten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BStBl II 1995, 776; vom 11. Mai 1976 VIII R 111/71, BStBl II 1976, 641 ).
  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Es genügt daher nicht eine gelegentliche fachliche Überprüfung der Mitarbeiter (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BStBl II 1990, 507; XI R 85/93, a.a.O.).
  • BFH, 30.09.1999 - V R 56/97

    Freiberufliche Tätigkeit einer Krankenschwester

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der u.a. die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung und die stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, vermag daher die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. September 1999 V R 56/97, BFH/NV 2000, 284; vom 5. Juni 1997 IV R 43/96, BStBl II 1997, 681; vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BStBl II 2002, 478).
  • BFH, 13.11.2001 - VII R 107/00

    Stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden Sachverhalte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Nehme die Tätigkeit einen Umfang an, der die ständige Beschäftigung von Angestellten oder Subunternehmern/freien Honorarkräften erfordere und würden den Vorgenannten nicht nur untergeordnete, insbesondere vorbereitende oder mechanische Arbeiten übertragen, so beruhe sie nicht mehr im Wesentlichen auf der persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers und sei deshalb steuerrechtlich als eine gewerbliche zu qualifizieren (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 56/00, BStBl II 2002, 402).
  • BFH, 25.11.1975 - VIII R 116/74

    Begründung einer freiberuflichen Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit - Betrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Die Tatbestandsmerkmale "leitend" und "eigenverantwortlich" stehen selbstständig nebeneinander (vgl. Wortlaut des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG; z.B. auch BFH-Urteil vom 25. November 1975 VIII R 116/74, BStBl II 1976, 155 ).
  • BFH, 21.11.1974 - II R 107/68

    Zum Begriff "Erziehung"

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
    Dabei wird unter Mündigkeit die Fähigkeit verstanden, selbstständig und verantwortlich die Aufgaben des Lebens zu bewältigen (BFH-Urteil vom 21. November 1974 II R 107/68, BStBl II 1975, 389).
  • BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94

    Herstellung farbiger Reliefkarten zur Nutzung gegen Entgelt ist nicht bereits

  • BFH, 23.05.1984 - I R 122/81

    Zwangsverwalter üben in der Regel eine sonstige selbständige Arbeit aus

  • BFH, 07.11.1957 - IV 668/55 U

    Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbe und freier Berufstätigkeit - Vorliegen

  • FG Niedersachsen, 20.03.1984 - VIII 2/81
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